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Inbound Marketing

DSGVO - Warum brauchen wir die Datenschutz Grundverordnung?

Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch wie wichtig ist die DSGVO überhaupt?

Ist die DSGVO sinnvoll?

Ist die DSGVO sinnvoll?

 

Mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU wird künftig europaweit geregelt, was bisher eine Frage der jeweiligen nationalen Auslegung der Mitgliedsstaaten war: der Umgang mit personenbezogenen DatenAm 25. Mai 2018 endet nun die Übergangsfrist der DSGVO. Sie soll klare Vorgaben für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Staat und Unternehmen schaffen. Dass diese Verordnung sinnvoll, wenn nicht gar überfällig ist, wird deutlich, wenn man sich die sprunghaft angewachsene Menge an personenbezogenen Daten vor Augen hält.

 

In grauer Vorzeit, als die Wählscheibe noch rund war, beinhaltete der Begriff „Datenschutz“ im Wesentlichen Namen, Adressen und Kundennummern. Heute, im Zeitalter der Digitalisierung, fällt für jeden Bürger und jede Bürgerin ein erheblich größerer Datensatz an. Dazu gehören sensible Bereiche wie Bankdaten oder medizinische Daten, aber auch Beiträge in sozialen Netzwerken, E-Mail-Adressen und Standortdaten. Für welchen Zweck personenbezogene Daten verwendet werden dürfen, ob und an wen sie weitergegeben werden dürfen und ob die Zustimmung des Bürgers in jedem Fall vorliegen muss, regelt bald die neue Verordnung. Auch die Frage, ob solche Daten vorbehaltlos gespeichert werden dürfen, soll durch die DSGVO geklärt werden.

 

Warum brauchen wir die Datenschutz-Grundverordnung?

Die Mühlen der Gesetzgebung mahlen langsam. Es verwundert daher kaum, dass die bisherige Richtlinie der EU aus dem Jahr 1995 stammt, einer Zeit, in der das Internet wirklich noch Neuland war. Mit der DSGVO passt die EU nun also das Datenschutzgesetz an die Bedingungen der Digitalisierung an.

 

Ein weiteres Debakel soll mit der neuen Verordnung ausgeräumt werden, nämlich der sehr individuelle Umgang mit der bestehenden Richtlinie seitens der verschiedenen Mitgliedsstaaten. Bisher unterschied sich das Datenschutzniveau teilweise von Staat zu Staat erheblich. Mit der Bezeichnung „Verordnung“ kommt nun Verbindlichkeit ins Spiel. Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss eine Verordnung nicht erst durch eine entsprechende nationale Gesetzgebung des jeweiligen Staates umgesetzt werden, sie gilt unmittelbar und für alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen.

 

Die DSGVO regelt also künftig europaweit den Umgang mit personenbezogenen Daten. Welche Daten dazu gehören und wie sich dieser Begriff definieren lässt, erfahren Sie hier:

 

Wichtige Inhalte der Datenschutz-Grundverordnung

Zu den wichtigsten Regelungen der DSGVO zählen folgende Punkte:

  • Bisher mussten Unternehmen ganze 28 Gesetzgebungen in Bezug auf den Datenschutz im Blick behalten; die einheitliche Regelung vereinfacht dieses Prozedere erheblich. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden auf diese Art Kosten sparen, bis zu 2,3 Milliarden Euro, schätzt die EU-Kommission.
  • Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind, aber auch für Dienstleister aus dem EU-Ausland, wenn diese personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Das Europäische Datenschutzgesetz wird also für alle in der EU agierenden Unternehmen bindend.
  • Fragen in Bezug auf den Datenschutz sollen in Zukunft von einer einzigen Behörde geregelt werden. Diese Entscheidung wird Unternehmen wie Bürgern gleichermaßen zugutekommen. Für Unternehmen wird es leichter, europaweit Geschäfte zu tätigen, und der Bürger hat kurze Wege und mit dem nationalen Ableger der Datenschutzbehörde einen Ansprechpartner in seiner Landessprache.

 

Ziele der Datenschutz-Grundverordnung

Die Ziele der DSGVO sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 2 DSGVO) und der freie Verkehr personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 3 DSGVO).

 

Klarer formuliert: Der Datenschutz des einzelnen Bürgers soll gewährleistet werden, aber auch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen. Was zunächst vielleicht wie ein Widerspruch klingt, wird im nächsten Absatz deutlicher.

 

Die vorangestellten Ziele sollen durch die in Art. 5 DSGVO festgelegten Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht werden: Rechtmäßigkeit, Treue und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht.

Der Datenschutz unterliegt bald also klaren Grundwerten, die für alle in der EU agierenden Unternehmen bindend sein werden.

 

Inbound Marketing und Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten steht im Mittelpunkt der Datenschutz Grundverordnung. Das Inkrafttreten eines solchen Gesetzes ist in großen Teilen die Folge aus Missbrauch. Wer kennt sie nicht, sprachlich schlechte (Spam) E-Mails mit "äußerst seriösen" Finanzgeschäften. Hie ein kurzes Beispiel: 

  • "Ich bin mit diesem Medium, um Sie über die Transaktion zur Abgabe von $ 21500000 (Einundzwanzig Millionen fünfhunderttausend Euro) in meiner Bank in China, Sie als Empfänger zu informieren. Es wird zu 100% sicher, dass der Finanzvorstand des verstorbenen Kunden. Bitte auf meine private E-Mail kontaktieren unter für Fragen und weitere Informationen."

 

Die DSGVO zielt darauf ab, unsere personenbezogenen Daten zu schützen und dieser Schutz ist aufgrund der zunehmenden Digitalisierung auch wichtig. Inbound Marketing ist ein Ansatz, der die Datenschutz Grundverordnung nicht nur beachtet, sondern im Grundsatz verankert hat. Beim Inbound Marketing steht der User im Mittelpunkt und hat die Kontrolle. Er alleine entscheidet wem er seine personenbezogenen Daten gibt. Genau dies ist eben auch der Grundsatz der DSGVO - der User muss die Kontrolle über seine Daten haben!

Mario Köhler

Mario Köhler

Mario ist Team Lead Customer Success und HubSpot, CRM & Marketing Consultant bei TRIALTA.

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